Legalisierung

Unsere Agentur, ABC Translation, ist auf die Legalisierung von Dokumenten für den amtlichen Gebrauch spezialisiert. Es gibt verschiedene Arten von Legalisierungen, wie die Apostille, die beglaubigte Kopie (Patent / Vidimus) sowie die Legalisierung durch eine Botschaft oder ein Konsulat. Manche Institutionen verlangen sogar beglaubigte Kopien mit Apostille.

Wir arbeiten mit verschiedenen Behörden wie dem Notar, der Präfektur, der Kanzlei sowie den Botschaften und Konsulaten zusammen, um die jeweils erforderlichen Legalisierungen für Sie einzuholen. Was die Bearbeitungszeit betrifft, so können Legalisierungen relativ schnell durchgeführt werden (zwischen 2 und 5 Werktagen).

Legalisierung durch Apostille:

Die Länder, die das Haager Übereinkommen unterzeichnet haben, erkennen den Wert eines Dokuments ohne das Visum eines Konsulats oder einer Botschaft an, sofern es die Apostille-Legalisierung trägt.

Diese Apostille wird ausschließlich auf die Unterschrift eines amtlichen Urkundsbeamten oder eines Notars gesetzt. Sie darf nicht auf einem Dokument erscheinen, das von einer Privatperson unterschrieben wurde.

Einfache Legalisierungen:

Eine einfache Legalisierung ist das Siegel, das von allen Ländern anerkannt wird, die das Haager Übereinkommen nicht unterzeichnet haben, sofern das Dokument das Visum für die Vertretung in der Schweiz (Botschaft, Konsulat oder Mission) trägt.

Diese Legalisierungen sind für jede Art von Dokument möglich, sofern die darauf befindliche Unterschrift dem Legalisierungsdienst bekannt ist.

Durch eine Botschaft / ein Konsulat:

Damit Dokumente in einigen Ländern – zum Beispiel den VAE – gültig sind, müssen sie bei der Botschaft oder dem Konsulat legalisiert werden. Alle Dokumente müssen zuvor von einem Notar und der Kanzlei/Präfektur legalisiert werden, bevor die Botschaft oder das Konsulat ihre Legalisierung anbringen kann.

Beglaubigte Kopie:

Eine beglaubigte Kopie, auch Vidimus oder Brevet genannt, ist eine Kopie, deren Übereinstimmung mit dem Originaldokument von einem Notar bestätigt wurde. Wenn die Originaldokumente von ausländischen Behörden ausgestellt wurden, verlangen bestimmte Institutionen beglaubigte Kopien, die von einem Notar bestätigt sind. Dasselbe gilt für Dokumente, die ins Ausland gehen.

Legalisierung einer Unterschrift:

Durch die Legalisierung einer Unterschrift bestätigt der Notar deren Echtheit: Die Unterschrift am Ende eines Dokuments stammt tatsächlich von der Person, die angibt, es unterschrieben zu haben. Dies wird hauptsächlich für Vollmachten verwendet.

Legalisierung